|
Anbieter:
|
Helge Zehner |
|
Sitz des
Unternehmens:
|
Damenpfad
19
D - 26548 Norderney
Bundesrepublik Deutschland |
|
Finanzamt
Norden Ust-Idnr.:
|
DE
117374590 |
|
Kontakt:
|
Telefon:
|
++49
(0) 4932-93940 |
|
Fax: |
++49
(0) 4932- |
|
Email: |
norderney-bilder.de |
|
Firmenseite:
|
http://www.norderney-zehner.de |
|
Verantwortlich
i. S. d. MDStV:
|
Helge
Zehner |
Bitte beachten Sie in jedem Fall, das die Bilder Copyright
geschützt sind.
Sollte ich Bilder Online gestellt haben, welche nicht
Freigeben worden sind,
bitte ich um Nachricht, diese/s Bild/er werden dann natürlich
umgehend entfernt.
Mit Urteil vom 12.
Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man
durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten
Seite ggf. mit zu verantworten hat.
Dies kann, so das LG,
nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von
diesen Inhalten distanziert.
Auf den Seiten der 'norderney-bilder.de' sind Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle
diese Links gilt: Der Inhaber der 'norderney-bilder.de' erklärt ausdrücklich,
dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte
der gelinkten Seiten hat.
Deshalb distanziert
sich der Inhaber von 'norderney-bilder' hiermit ausdrücklich von allen
Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht
sich diese Inhalte nicht zu Eigen.
Diese Erklärung gilt
für alle auf dieser Homepage angezeigten Links und für alle
Inhalte der Seiten, zu denen hier sichtbare Banner, Buttons
und Links führen.
Eine automatisierte
Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte oder
vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig.
Wir verweisen dabei auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung:
- Wer
rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar
macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Der
Versuch ist strafbar.
sowie Par. 303b StGB
Computersabotage:
- Wer eine
Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein
fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher
Bedeutung ist, dadurch stört, dass er
- eine
Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder
- eine
Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört,
beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
- Der
Versuch ist strafbar.