
|
Anbieter:
|
Hotel-Pension-Garni
Haus Neunaber, Inh. Helge Zehner |
|
Sitz des
Unternehmens:
|
Damenpfad
19
D - 26548 Norderney
Bundesrepublik Deutschland |
|
Finanzamt
Norden Ust-Idnr.:
|
DE
117374590 |
|
Kontakt:
|
Telefon:
|
++49
(0) 4932-93940 |
|
Fax: |
++49
(0) 4932- |
|
Email: |
info(at)haus-neunaber.de |
|
Firmenseite:
|
http://www.norderney-zehner.de |
|
Verantwortlich
i. S. d. MDStV:
|
Helge
Zehner |
Mit Urteil vom 12.
Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man
durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten
Seite ggf. mit zu verantworten hat.
Dies kann, so das LG,
nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von
diesen Inhalten distanziert.
Auf den Seiten der 'norderney-zehner.de' sind Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle
diese Links gilt: Der Inhaber der 'norderney-zehner.de' erklärt ausdrücklich,
dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte
der gelinkten Seiten hat.
Deshalb distanziert
sich der Inhaber von 'norderney-zehner' hiermit ausdrücklich von allen
Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht
sich diese Inhalte nicht zu Eigen.
Diese Erklärung gilt
für alle auf dieser Homepage angezeigten Links und für alle
Inhalte der Seiten, zu denen hier sichtbare Banner, Buttons
und Links führen.
Nach
der deutschen Hotelklassifizierung sind die Häuser
einer von 5 Kategorien zugeordnet:
*****
Luxus -- **** First Class -- *** Komfort -- ** Standard -- *
Tourist
FÖRDERUNGSGESELLSCHAFT
DES NIEDERSÄCHSISCHEN HOTEL- UND GASTSTÄTTEN-GEWERBES MBH.
Die
Rechtslage bei der Bestellung eines Hotelzimmers
1. Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder
kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag
zustande gekommen.
2.
Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung
der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
a) Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer
entsprechend der Bestellung
bereitzuhalten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die
Zeit (Dauer) der Bestellung des
Hotelzimmers zu bezahlen.
3.
Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so
bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die
vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne daß es auf den
Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche
Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.
4. Die Einsparungen des Betriebes betragen erfahrungsgemäß
bei der Übernachtung 20%, bei Halbpensionsvereinbarungen 30%,
bei Vollpensionsvereinbarungen 40% des vereinbarten Preises.
5.
Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer
anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des
Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten
Einnahmen für diesen Zeitraum.
6.
Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller
Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches
Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
7.
Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer
Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem
Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.
Lieber Gast, bitte denken Sie an Ihre
Reiserücktrittsversicherung.
Eine automatisierte
Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte oder
vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig.
Wir verweisen dabei auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung:
- Wer
rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar
macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Der
Versuch ist strafbar.
sowie Par. 303b StGB
Computersabotage:
- Wer eine
Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein
fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher
Bedeutung ist, dadurch stört, dass er
- eine
Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder
- eine
Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört,
beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
- Der
Versuch ist strafbar.
